Schul- und Hausordnung


Hilfen für das schulische Zusammenleben

Alle Schüler, Eltern und Lehrer tragen zum guten Erscheinungsbild unserer Schule bei. Die gute Zusammenarbeit zwischen Schülern, Eltern und Lehrern erleichtert das schulische Leben und dient der Vorbereitung auf das künftige Verhalten in der Gesellschaft.

 

Respekt und Höflichkeit untereinander und die Einhaltung der Schulregeln sind Grundlage für ein angenehmes Schulklima. In diesem Rahmen kann sich gutes Arbeitsverhalten und Leistungsvermögen entwickeln.

 

1. Regeln für Schülerinnen und Schüler

1.1   Einlass und Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende
a)   Ich betrete das Schulhaus nach dem 1. Gong, auf den ich im Schulhof warte. Bei späterem Unterricht gehe ich erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in das Schulhaus. Sonderregelungen im Winter und bei Regen sind zu beachten.
b)   Nach Unterrichtsschluss verlasse ich umgehend das Schulgelände.
c)   Der Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände ist verboten.
     
1.2   Aufenthalt während der Pausen
a)  

Ich bleibe während der Pausen- und Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände. In den kleinen Pausen richte ich meine Unterrichtsmaterialien für die nächste Stunde und kann die Toilette aufsuchen.

Zum Pausenhofbereich gehören das Kleinspielfeld und der Spielplatz, der nur von den Grundschülern benutzt werden darf. Als erweiterten Bereich stehen für die Ganztagsschule zusätzlich der Schulgarten und die Mensawiese zur Verfügung.

Ballspiele sind während der großen Pause nur im Kleinspielfeld erlaubt.

b)   Zum Beginn der großen Pause verlasse ich das Klassenzimmer oder den Fachraum und gehe in den Pausenhof. Bei Regenwetter bleibe ich im Klassenzimmer, im Flur oder in der Eingangs- bzw. Pausenhalle.
c)  

Nach der großen Pause gehe ich ins Klassenzimmer.

Die Klassen 7 bis 10 betreten nach der großen Pause das Schulgebäude durch den Eingang an den Turnhallen.

     
1.3   Wichtige Verhaltensregeln
a)   Wenn der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht bei den Schülern ist, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.
b)   Bei Unterrichtsbeginn sitze ich auf meinem Platz und habe die Materialien gerichtet.
c)   Ich nehme meine Kopfbedeckung (ausgenommen religiöse) vor dem Unterricht ab.
d)   Nach der letzten Unterrichtsstunde räume ich meinen Arbeitsplatz auf und stelle meinen Stuhl auf den Tisch. Ebenso halte ich das Schulhaus sauber.
e)   Gefundene Gegenstände gebe ich beim Klassenlehrer oder Hausmeister ab.
f)   Ich bin für meine Wertsachen (z. B. Uhren, Schmuck, Geld und elektronische Geräte) selbst verantwortlich.
g)   Ich melde Unfälle auf dem Schulgelände oder dem Schulweg umgehend einem Lehrer oder der Schulleitung.
h)   Werden Einrichtungsgegenstände, Lehr-, Lernmittel oder Sonstiges beschädigt oder zerstört, melde ich dies unverzüglich dem Lehrer oder dem Hausmeister.
     
Nicht erlaubt sind:
a)   Zigaretten, Alkohol und Drogen, Energydrinks
b)   Kaugummikauen während des Unterrichts,
c)   gefährliche Gegenstände (Waffen, Messer, Feuerzeuge und andere),
d)   die Nutzung rollender und anderer Spiel- und Sportgeräte ohne Aufsicht,
e)   das Fahren auf dem Schulgelände mit Fahrrädern, Mofas und Mopeds,
f)   die Nutzung von mitgebrachten elektronischen Geräten (Handy, MP3-Player) während der Unterrichtszeit. Ihr Gebrauch ist nur während der Mittagsfreizeit erlaubt.
     

2. Regeln für Lehrerinnen und Lehrer

2.1   Regelung der Aufsicht / Aufgaben der Klassen
a)   Die jeweils unterrichtende Lehrkraft verlässt als letzte das Klassenzimmer und achtet darauf, dass der Raum gelüftet wird. Ist ein Zimmerwechsel notwendig, erfolgt dieser unverzüglich und rasch vor der großen Pause, bzw. falls nötig, danach. Nach Verlassen des Unterrichtsraums schließt die Lehrkraft diesen ab.
b)   Die Aufsicht im Schulhof und -haus wird von Lehrkräften übernommen. Sie gehen 5 Minuten vor dem Gong mit ihrer Klasse in den Hof (siehe Pausenaufsichtsplan).
c)   Die Säuberung des Hofes und der Mensa wird wochenweise jeweils von einer Klasse durchgeführt.
d)   Bei aufgeweichtem Boden dürfen der Spielplatz und die Grünflächen nicht betreten werden. Die Aufsicht führenden Lehrkräfte entscheiden darüber.
     
2.2   Verhalten bei Gefahr
a)   Erfordern Unglücksfälle oder Brände die Räumung des Schulgebäudes, wird Alarm ausgelöst. Dies erfolgt durch die Schulleitung, bei Gefahr im Verzug auch durch eine Lehrkraft oder andere berechtigte Personen.
b)   Nach Alarmauslösung oder wenn die Räumung des Schulgebäudes angeordnet wird, verlassen die Schüler das Gebäude klassenweise unter Aufsicht der Lehrkräfte und begeben sich zu den Sammelplätzen.
c)   Fenster und Türen sind zu schließen und das Klassenbuch ist von der Lehrkraft mitzunehmen.
     

3. Wichtiges für Eltern: Regeln bei Krankheit und Beurlaubung

 

a)   Ist ein Schüler krank oder kann aus sonstigen Gründen den Unterricht nicht besuchen, muss dies unverzüglich vor der ersten Unterrichtsstunde von den Erziehungsberechtigten telefonisch mitgeteilt werden. Eine schriftliche Entschuldigung muss innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden.
b)   Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss rechtzeitig und schriftlich vom Erziehungsberechtigten gestellt werden und zwar bei bis zu 2 Tagen Unterrichtsbefreiung beim Klassenlehrer, darüber hinaus und vor Ferienbeginn bei der Schulleitung.
     

Beschluss der GLK vom 04.04.2014

Einverständnis der Schulkonferenz vom 14.07.2014

 

Die Hausordnung gilt auch für Eltern, schulfremde Personen und Besucher der Schule.

 

Sie tritt am 01.08.2014 in Kraft.


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Wichtige Termine:

12. - 29. Februar

 

Beratung zur Schullaufbahn für Klassen 8 und 9

5. - 8. März

 

Termin zur Schüleranmeldung für Klasse 5 der Gemeinschaftsschule

 



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